§ 2330 BGB
Anstandsschenkungen
Die Vorschriften der §§ 2325 bis 2329 finden keine Anwendung auf Schenkungen, durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird.
Suchhilfen: Schenkung aus Pflicht, Moralische Schenkung, Geschenk aus Anstand, Pflichtschenkung, Rücksichtsgeschenk, unentgeltliche Zuwendung aus Anstand, wendung