§ 2222 BGB

Nacherbenvollstrecker

📖

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker auch zu dem Zwecke ernennen, dass dieser bis zu dem Eintritt einer angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt.

Suchhilfen: Nacherbenvollstrecker bestellen, Testamentsvollstrecker Rechte Nacherben, Nachlassverwaltung Nacherben, Pflichten Nacherben erfüllen, Erbfolge Nacherben regeln, Erbenrechte ausüben, stellen, erben, lassverwaltung, füllen