§ 2127 BGB

Auskunftsrecht des Nacherben

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Der Nacherbe ist berechtigt, von dem Vorerben Auskunft über den Bestand der Erbschaft zu verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt.

Suchhilfen: Auskunft über Erbschaft, Nacherben Rechte einfordern, Vorerbe Auskunftspflicht, Erbanteil prüfen, Erbverwaltung kontrollieren, Erbinformation verlangen, Erbanspruch prüfen, Erbbestand erfragen, erben, bverwaltung, langen, fragen