§ 2083 BGB

Anfechtbarkeitseinrede

Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist.

Suchhilfen: Testament anfechten, Anfechtungsrecht, Anfechtung ausschließen, Erben Leistung verweigern, fechten, fechtung, schließen