§ 1686 BGB
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Suchhilfen: Auskunft über Kind, Elternteil Auskunft verlangen, Kindesverhältnisse erfragen, Information über Kind, Elterninformation Kind, Kindesdaten erhalten, Elternteil Informationsrecht, langen, fragen, halten