§ 165 BGB
Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
Suchhilfen: Vertreter ohne Vollmacht, Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter, Willenserklärung Vertreter gültig, Vertretung trotz Beschränkung, Geschäftsfähigkeit Vertreter prüfen, Vertreterhandeln trotz Beschränkung, Rechtswirksamkeit Vertretererklärung, tretung, schränkung, tretererklärung