§ 1587 BGB
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes findet zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- oder Ausland bestehenden Anrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
Suchhilfen: Versorgungsausgleich bei Scheidung, Altersvorsorge teilen, Rentenanspruch ausgleichen, Ehepartner Versorgungsguthaben, Versorgungsausgleich beantragen, Versorgungsansprüche aufteilen, Versorgungsguthaben bei Scheidung, Versorgungsausgleich Regelungen, gleichen, sorgungsguthaben, antragen