§ 1488 BGB
Gesamtgutsverbindlichkeiten
Gesamtgutsverbindlichkeiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Verbindlichkeiten des überlebenden Ehegatten sowie solche Verbindlichkeiten des verstorbenen Ehegatten, die Gesamtgutsverbindlichkeiten der ehelichen Gütergemeinschaft waren.
Suchhilfen: Ehepartner Schuld, Verbindlichkeiten nach Tod Ehepartner, Nachlass Schulden, Gemeinschaftsschulden Ehe, Haftung überlebender Ehegatte, Eheliche Gesamtschuld, bindlichkeiten