§ 1384 BGB

Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung

Wird die Ehe geschieden, so tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstandes der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.

Suchhilfen: Zugewinn berechnen Scheidung, Ausgleichsforderung Höhe Scheidung, Scheidungsantrag Zeitpunkt Zugewinn, Vermögensausgleich bei Scheidung, Güterstand Beendigung Ausgleich, Scheidungsrechtlicher Zugewinn, Zugewinnanspruch Scheidung, Vermögensausgleich Berechnungszeitpunkt, rechnen, gleichsforderung, endigung