§ 1306 BGB
Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.
Suchhilfen: Ehe schließen trotz bestehender Ehe, Doppelheirat, Bigamie verhindern, Ehepartner bereits verheiratet, Ehepartner in Lebenspartnerschaft, Verbot zweite Ehe, Ehe schließen obwohl bereits verheiratet