§ 1297 BGB

Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens

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(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.

(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.