§ 1169 BGB
Rechtszerstörende Einrede
Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, dass der Gläubiger auf die Hypothek verzichtet.
Suchhilfen: Hypothek verzichten, Einrede gegen Hypothek, Hypothekenverzicht verlangen, Eigentümer Einrede, Hypothek ausschließen, Einrede auf Hypothek, zichten, langen, schließen