§ 4 BFSG

Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen

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Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind.

Suchhilfen: harmonisierte Norm, EU‑Normen, normgerechte Produkte, CE‑Kennzeichnung Voraussetzung, normbasierte Prüfung, Produktnachweis EU‑Standard, aussetzung