§ 2 BfArMWidVertrAnO

Vertretung bei Klagen

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Dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes wird die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Einzelfall die Vertretung selbst übernehmen.

Suchhilfen: Gesundheitsministerium Prozessvertretung, Klagevertretung im Verwaltungsverfahren, Kostenübernahme bei Dienstreisen, waltungsverfahren