§ 3 BEVBeihAnO
Prozessstandschaft bei Klageverfahren
📖
↗ Links
Die Prozessstandschaft für das Bundeseisenbahnvermögen bei Klageverfahren in Angelegenheiten der Beihilfe wird der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.
Suchhilfen: Beihilfeanspruch, Krankenversorgung Beamte, Vertretung im Rechtsstreit, Stellvertretung bei Klage, tretung