§ 48 BeurkG

Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung

📖

Die Ausfertigung erteilt, soweit bundes- oder landesrechtlich nichts anderes bestimmt ist, die Stelle, welche die Urschrift verwahrt. Wird die Urschrift bei einem Gericht verwahrt, so erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Ausfertigung.

Suchhilfen: Urkunde ausfertigen, Kopie beantragen, Ausfertigung erhalten, Urkundenkopie anfordern, Urkundsbeamter zuständig, Urschrift verwahren, fertigen, antragen, fertigung, halten, wahren