Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Zuletzt geändert durch Art. 27 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Ersetzt V 805-3-9 v. 27.9.2002 I 3777 (BetrSichV)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- § 3 Gefährdungsbeurteilung
- § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
- § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
- § 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
- § 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
- § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
- § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
- § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
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Abschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
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Abschnitt 4 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
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Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
- § 22 Ordnungswidrigkeiten
- § 23 Straftaten
- § 24 Übergangsvorschriften
- Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
- Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
- Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel