§ 24e BerVersV
Zurückweisung von Daten
📖
↗ Links
(1) Die Bundesanstalt weist eine Meldedatei zurück, wenn Dateninhalte oder das Datenformat nicht den Vorgaben nach § 24b entsprechen.
(2) Zurückgewiesene Datensätze gelten als nicht eingereicht. Die Zurückweisungsnachricht ist einschließlich der Angabe des Zurückweisungsgrundes im MVP-Portal abrufbar.
Suchhilfen: Meldedatei zurückweisen, Datenformat nicht konform, Datensatz Ablehnung, Meldedaten Rückmeldung, Datenübermittlung Fehler, Daten nicht eingereicht, weisen, lehnung