§ 24e BerVersV

Zurückweisung von Daten

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(1) Die Bundesanstalt weist eine Meldedatei zurück, wenn Dateninhalte oder das Datenformat nicht den Vorgaben nach § 24b entsprechen.

(2) Zurückgewiesene Datensätze gelten als nicht eingereicht. Die Zurückweisungsnachricht ist einschließlich der Angabe des Zurückweisungsgrundes im MVP-Portal abrufbar.

Suchhilfen: Meldedatei zurückweisen, Datenformat nicht konform, Datensatz Ablehnung, Meldedaten Rückmeldung, Datenübermittlung Fehler, Daten nicht eingereicht, weisen, lehnung