§ 3 BerlinFG 1990

Beschränkung auf den Unternehmensbereich

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Die Kürzungen nach § 1 werden nur gewährt, wenn der Berliner Unternehmer die Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens und für das Unternehmen des westdeutschen Unternehmers ausgeführt hat. § 5 Abs. 2 Nr. 4 bleibt unberührt.

Fußnoten

(+++ § 3: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 2 F. ab 1991-06-24 +++)

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