§ 5 BeherbStatG
Hilfsmerkmale
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↗ Links
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebs,
- 2.
- Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.