§ 107d BeamtVG
Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
Für Ruhestandsbeamte, die ein Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung erzielen, die unmittelbar oder mittelbar
- 1.
- im Zusammenhang steht mit der Aufnahme, Betreuung oder Rückführung von Flüchtlingen und ihren Angehörigen oder
- 2.
- der Durchführung von migrationsspezifischen Sicherheitsaufgaben im Ausland dient,
Suchhilfen: Verwendungseinkommen Beamter, Einkommen Flüchtlingsbetreuung, Befristete Einkommensgrenze Ruhestand, Beamtengehalt bei Migrationsaufgaben, Zusatzverdienst im Ruhestand, Beamtenverdienst bei Auslandseinsatz, wendungseinkommen, kommen