§ 78 BDG

Gerichtskosten

📖

In gerichtlichen Disziplinarverfahren werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben. Im Übrigen sind die für Kosten in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Vorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend anzuwenden.

Suchhilfen: Disziplinarverfahren Kosten, Verfahrenskosten Verwaltungsgericht, Gebühren Verzeichnis, Kosten Verwaltungsgerichtsbarkeit, Kosten Disziplinarverfahren, Kosten im Disziplinarverfahren, fahrenskosten