§ 11 BBiG
Vertragsabfassung
↗ Links
- 1.
- Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- 2.
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- 3.
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- 4.
- die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- 5.
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- 6.
- Dauer der Probezeit,
- 7.
- Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,
- 8.
- Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
- 9.
- Dauer des Urlaubs,
- 10.
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- 11.
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,
- 12.
- die Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 Satz 2 Nummer 7.
(2) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen die Vertragsabfassung unverzüglich nach deren Erstellung auszuhändigen oder nach Maßgabe des Satzes 2 zu übermitteln. Bei elektronischer Abfassung ist die Vertragsabfassung so zu übermitteln, dass die Empfänger und Empfängerinnen nach Satz 1 diese speichern und ausdrucken können. Ausbildende haben den Empfang durch die Empfänger und Empfängerinnen nach Satz 1 nachzuweisen. Die Vertragsabfassung und den Empfangsnachweis haben Ausbildende nach Ablauf des Jahres, in dem das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, drei Jahre lang aufzubewahren.
(3) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) (weggefallen)
Fußnoten
(+++ § 11 Abs. 1 Satz 2: Zur Weiteranwendung in der bis zum 5.4.2017 geltenden Fassung vgl. § 103 (früher § 104) +++)
Suchhilfen: Vertragsinhalt ausweisen, Ausbildungsvergütung Regelung, Probezeit Dauer festlegen, Ausbildungsurlaub festlegen, Tarifvertrag Hinweis im Vertrag, Ausbildungsnachweis Hinweis, weisen, bildungsvergütung