§ 94 BBG

Hinweispflicht

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Wird eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, sind die Beamtinnen und Beamten auf die Folgen verkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen sowie auf die Möglichkeit einer Befristung mit Verlängerung und deren Folgen.

Suchhilfen: Hinweispflicht bei Arbeitszeitverkürzung, Hinweis bei langfristiger Beurlaubung, Folgen verkürzte Arbeitszeit Beamte, Beamtenrechtliche Folgen Beurlaubung, Befristung mit Verlängerung Hinweis, urlaubung, fristung, längerung