§ 9 BBG
Auswahlkriterien
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Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.
Suchhilfen: Bewerberauswahl Gleichstellung, diskriminierungsfreie Einstellung, Quotenregelung im Arbeitsmarkt, Behindertenförderung bei Einstellung, Eignungsprüfung ohne Geschlecht, fachliche Leistung bei Bewerbung, sexuelle Identität im Auswahlverfahren, stellung, hindertenförderung, werbung, wahlverfahren