§ 70 BBG Auskünfte an die Medien ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.