§ 73 BauGB

Änderung des Umlegungsplans

📖
Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn
1.
der Bebauungsplan geändert wird,
2.
eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht oder
3.
die Beteiligten mit der Änderung einverstanden sind.

Suchhilfen: Umlegungsplan ändern, Bebauungsplan anpassen, Umlegung nach Gerichtsbeschluss, Planänderung nach Unanfechtbarkeit, Umlegung Zustimmung der Beteiligten, Umlegungsplan nach Rechtskraft ändern, Umlegungsplanrevision, passen, legung, stimmung, teiligten