§ 73 BauGB
Änderung des Umlegungsplans
📖
↗ Links
Die Umlegungsstelle kann den Umlegungsplan auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit ändern, wenn
- 1.
- der Bebauungsplan geändert wird,
- 2.
- eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts die Änderung notwendig macht oder
- 3.
- die Beteiligten mit der Änderung einverstanden sind.
Suchhilfen: Umlegungsplan ändern, Bebauungsplan anpassen, Umlegung nach Gerichtsbeschluss, Planänderung nach Unanfechtbarkeit, Umlegung Zustimmung der Beteiligten, Umlegungsplan nach Rechtskraft ändern, Umlegungsplanrevision, passen, legung, stimmung, teiligten