§ 67 BauGB
Umlegungskarte
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Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.
Suchhilfen: Umlegungskarte erstellen, Grundstücksgrenzen eintragen, Flächen im Umlegungsgebiet festlegen, Umlegungsgebiet kartieren, Neue Grundstücksbezeichnungen eintragen, Umlegungskarte Vorlage, Umlegungskarte Bedeutung, stellen, tragen, deutung