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    Gesetze/ BauGB /Viertes Kapitel – Überleitungs- und Schlussvorschriften/Erster Teil – Überleitungsvorschriften

    § 245b BauGB

    Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

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    ↗ Links
    • gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
    • dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
    • buzer.de – Änderungshistorie

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    (1) (weggefallen)

    (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.

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