§ 224 BauGB
Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
- 1.
- den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
- 2.
- die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,
- 3.
- die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
- 4.
- die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4
Suchhilfen: Aufschiebende Wirkung Antrag, Umlegungsbeschluss anfechten, Unanfechtbarkeit Umlegungsplan, Kostenerstattung Bauverfahren, gerichtliche Entscheidung Baugesetz, Aufschub bei Bauantrag, Umlegung Rechtsmittel, Kostenrückerstattung Bauplan, fechten, scheidung, legung