§ 202 BauGB

Schutz des Mutterbodens

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Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

Suchhilfen: Mutterboden erhalten, Boden vernichten verhindern, Boden vergeuden vermeiden, Boden schützen bei Bau, Erdoberfläche verändern Schutz, Bauliche Anlagen Bodenpflege, Bodenbewahrung bei Bauarbeiten, Bodenverlust verhindern, halten, nichten, geuden, meiden, lagen