§ 171c BauGB
Stadtumbauvertrag
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Die Gemeinde soll soweit erforderlich zur Umsetzung ihres städtebaulichen Entwicklungskonzeptes die Möglichkeit nutzen, Stadtumbaumaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen im Sinne des § 11 insbesondere mit den beteiligten Eigentümern durchzuführen. Gegenstände der Verträge können insbesondere auch sein
Suchhilfen: Stadtumbauvertrag, Städtebauliche Verträge, Rückbau von Gebäuden, Kostenübernahme beim Umbau, Verzicht auf Baurechtsansprüche, Lastenausgleich zwischen Eigentümern, Stadtentwicklungskonzept umsetzen, setzen