§ 105 BauGB

Enteignungsantrag

📖

Der Enteignungsantrag ist bei der Gemeinde, in deren Gemarkung das zu enteignende Grundstück liegt, einzureichen. Die Gemeinde legt ihn mit ihrer Stellungnahme binnen eines Monats der Enteignungsbehörde vor.

Suchhilfen: Grundstück enteignen beantragen, Gemeinde Enteignungsantrag einreichen, Enteignungsverfahren Antrag, Enteignungsbehörde Antrag einreichen, Enteignungsantrag Gemeinde, eignen, antragen, reichen, eignungsverfahren