§ 4 BBankLV

Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst

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Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

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