§ 6 BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO

Bauvorlagen für den Abbruch baulicher Anlagen

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(1) Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Abbruch baulicher Anlagen ist unter Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer
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die Benennung des Abbruchunternehmers,
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eine Beschreibung der baulichen Anlage nach ihrer wesentlichen Konstruktion und des vorgesehenen Abbruchvorganges mit Angabe der für den Abbruch vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen
beizufügen.

(2) § 1 Abs. 2 bis 6 gilt sinngemäß.

Suchhilfen: Abbruchgenehmigung beantragen, Bauvorlage für Abbruch, Abbruchunternehmer benennen, Abbruchbeschreibung erstellen, Sicherungsmaßnahmen beim Abbruch, Bauplan für Abbruch, bruchgenehmigung, antragen, nennen, bruchbeschreibung, stellen