§ 3b BArchG
Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
Das Bundesarchiv erfasst, verwahrt, verwaltet und verwendet die in ihrem Gesamtbestand zu erhaltenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes als Archivgut des Bundes nach Maßgabe des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Soweit das Stasi-Unterlagen-Gesetz nicht entgegensteht, unterfallen die Stasi-Unterlagen den archivrechtlichen Bestimmungen des Bundes.
Suchhilfen: Stasi Unterlagen einsehen, Stasi Akten beantragen, Stasi Dokumente archivieren, Stasi Aktenverwaltung, Stasi Unterlagen Nutzung, Stasi Archivgut verwalten, Stasi Unterlagen erhalten, Stasi Aktenbestand prüfen, lagen, sehen, antragen, walten, halten