§ 26 BAföG Umfang der Vermögensanrechnung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Vermögen des Auszubildenden wird nach Maßgabe der §§ 27 bis 30 angerechnet.