§ 2 BAföG-MedPflegbV

Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Die Auszubildenden an den in § 1 Absatz 1 bezeichneten Ausbildungsstätten erhalten Ausbildungsförderung wie Auszubildende an Fachschulen, wenn der Besuch der Ausbildungsstätte eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, im Übrigen wie Auszubildende an Berufsfachschulen.

Suchhilfen: BAföG für Auszubildende, Förderungsrecht Auszubildende, Ausbildungskosten erhalten, Förderung von Berufsschülern, Ausbildungszuschuss erhalten, bildungskosten, halten