§ 11 BADV
Konsultation
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Der Flugplatzunternehmer hält mindestens einmal im Jahr eine gemeinsame Konsultation über die Anwendung dieser Verordnung mit dem Nutzerausschuß und den auf dem Flugplatz tätigen Dienstleistern unter Beteiligung des Betriebsrates des Flugplatzunternehmers und der Luftfahrtbehörde ab.
Suchhilfen: Jährliche Konsultation Flugplatz, Nutzerausschuss Beratung, Betriebsrat Luftfahrt, Dienstleister Gespräch Flugplatz, Luftfahrtbehörde Abstimmung, Flugplatzunternehmer Konsultation, ratung, stimmung