| 1 | Auftragsprozess steuern (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | - a)
- Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
- b)
- Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln
- c)
- ergänzenden Service anbieten
- d)
- Kalkulationsdaten für Angebote einholen
- e)
- Angebote erstellen
- f)
- Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
- g)
- Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen
- h)
- auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen
- i)
- auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren
- j)
- auftragsbezogene Daten einholen
- k)
- Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern
- l)
- Abnahme der Leistung veranlassen
- m)
- Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten
- n)
- Aufträge nachkalkulieren
- o)
- Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
- p)
- Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
- q)
- Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
- r)
- Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
- s)
- Kundenreklamationen bearbeiten
- t)
- Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren
- u)
- Problemlösungen vorschlagen
| | 22 |
| 2 | Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | - a)
- Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen
- b)
- Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen
- c)
- Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen
- d)
- Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen
- e)
- Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
| | |
| | - f)
- bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen
- g)
- Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten- und-Leistungsrechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen
- h)
- Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen
- i)
- Leistungen kalkulieren und verrechnen
- j)
- Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für Entscheidungen aufbereiten
- k)
- im Rahmen des Controllings Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren
- l)
- Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren
- m)
- Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren
- n)
- Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
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| 3 | kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | - a)
- Buchungsvorgänge bearbeiten
- b)
- Kassenbuch führen
- c)
- Bestands- und Erfolgskonten führen
- d)
- Offene-Posten-Listen verwalten
- e)
- Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- f)
- am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken
- g)
- Personalstammdaten erfassen und pflegen
- h)
- erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten
- i)
- Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln
- j)
- notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
- k)
- Kosten verursachungsgerecht zuordnen
- l)
- Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren
- m)
- auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
- n)
- Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden
- o)
- durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
- p)
- bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken
- q)
- Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden
- r)
- Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen
- s)
- betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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| 4 | Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
| - a)
- Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen
- b)
- Mengen und Termine disponieren
- c)
- interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten
- d)
- Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen
- e)
- Angebote einholen und vergleichen
- f)
- Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren
- g)
- Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten
- h)
- bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken
- i)
- Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen
- j)
- bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
- k)
- Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
- l)
- unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen
- m)
- vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen
- n)
- Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- o)
- Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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| 5 | Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | - a)
- Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten
- b)
- an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken
- c)
- Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln
- d)
- bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren
- e)
- Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern
- f)
- Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
- g)
- Kundendaten und -informationen nutzen
- h)
- Vertriebsformen berücksichtigen
- i)
- Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten
- j)
- Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken
- k)
- Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- l)
- Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten
| | 22 |
| | - m)
- Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen
- n)
- Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen
- o)
- Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
| | |
| 6 | personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | - a)
- rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten
- b)
- Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen
- c)
- Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten
- d)
- Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
- e)
- Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen
- f)
- Personalstatistiken führen und auswerten
- g)
- Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen
- h)
- bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
- i)
- Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen
- j)
- im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken
- k)
- im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren
- l)
- betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
- m)
- Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
| | 22 |
| 7 | Assistenzaufgaben übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | - a)
- Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden
- b)
- Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden
- c)
- Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln
- d)
- Kommunikationsstörungen vermeiden
- e)
- Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten
- f)
- Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern
- g)
- termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen
- h)
- Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
| | 22
|
| | - i)
- über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden
- j)
- Geschäftskorrespondenz führen
- k)
- Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
- l)
- Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten
- m)
- Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
| | |
| 8 | Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | - a)
- bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit analysieren
- b)
- an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken
- c)
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, organisieren und umsetzen sowie deren Wirkung bewerten
- d)
- an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen
- e)
- Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmende bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen
- f)
- Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei Compliance-Vorgaben einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
- g)
- Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren
- h)
- Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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| 9 | Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | - a)
- Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken
- b)
- Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen
- c)
- Verwaltungsprozesse transparent gestalten
- d)
- Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten
- e)
- Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten
- f)
- Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden
- g)
- Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen
- h)
- Verwaltungsakte entwerfen
- i)
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
- j)
- Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten
- k)
- Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
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| | - l)
- Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren
- m)
- Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
| | |
| 10 | Haushaltsmittel planen und bewirtschaften (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | - a)
- rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden
- b)
- Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden
- c)
- am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken
- d)
- Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen
- e)
- Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten
- f)
- bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken
- g)
- gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen
- h)
- Übersichten für Mittelzu- und -abflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten
- i)
- Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen
- j)
- Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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