§ 6g AWG
Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Anteilspfleger
Die Verjährung des Anspruchs nach § 6f richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Anteilspfleger
Die Verjährung des Anspruchs nach § 6f richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.