Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
Neugefasst durch Bek. v. 30.11.2015 I 2146;
geändert durch Art. 1 G v. 7.11.2022 I 1982; 2023 I Nr. 216
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Allgemeines
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
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Abschnitt 3 Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage
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Abschnitt 4 Rechtsbeschwerde
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Abschnitt 5 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 18 Beschränkung kraft Gesetzes
- § 19 Prüfung der Beschränkung
- § 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten
- § 21 Versteigerung beweglicher Sachen
- § 22 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 23 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 24 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
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Abschnitt 6 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
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Abschnitt 7 Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung
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Abschnitt 8 Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren
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Abschnitt 9 Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung
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Teil 2 Besonderes
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Abschnitt 1 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988
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Abschnitt 2 (weggefallen)
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Abschnitt 3 Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen
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Abschnitt 4 Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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Abschnitt 5 (weggefallen)
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Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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Abschnitt 7 Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen
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Abschnitt 8 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
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