§ 6 AutomAusbV

Schriftlicher Ausbildungsnachweis

(1) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Dazu ist ihnen während der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben.

(2) Die Ausbildenden haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

Suchhilfen: Ausbildungsbericht anfertigen, Ausbildungsnachweis Vorlage ausfüllen, fertigen, füllen