Art 4 AutobBrVtrBELG
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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 15 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Suchhilfen: Vertrag Inkrafttreten, Bekanntgabe im Gesetzblatt