§ 2 AuslZustV

📖

Für die Versorgung mit Hilfsmitteln und die Erbringung von Ersatzleistungen sind die orthopädischen Versorgungsstellen zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich sich die in § 1 genannten Versorgungsämter befinden, für Versorgungsberechtigte im Zuständigkeitsbereich des Versorgungsamtes Ravensburg jedoch die Orthopädische Versorgungsstelle beim Versorgungsamt Stuttgart.

Suchhilfen: orthopädische Hilfsmittel, Versorgungsstelle orthopädisch, Ersatzleistung orthopädisch, Versorgungsamt Zuständigkeit, Hilfsmittelversorgung orthopädie, Versorgungsberechtigte orthopädie, satzleistung