Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen
Geändert durch Art. 1 V v. 8.6.2026 I Nr. 171
Ersetzt V 2032-1-37 v. 17.8.2010 I 1177, 1244 (AuslZuschlV 2010)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Auslandszuschlag
- § 1 Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen
- § 2 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
- § 3 Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen
- § 4 Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland
- § 5 Erhöhung der Zuschläge
- § 6 Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde
- § 7 Höchstbetrag
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Abschnitt 2 Erhöhter Auslandszuschlag
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Unterabschnitt 1 Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
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Unterabschnitt 2 Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
- § 10 Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
- § 11 Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
- § 12 Nachweis und Anzeigepflicht
- § 13 Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
- § 14 Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen
- § 15 Begriff des Nettoerwerbseinkommens
- § 16 Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person
- § 17 Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person
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Abschnitt 3 Schlussvorschriften