§ 8 AuslWBGDV 2

Nebenurkunden (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes)

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Die Anerkennung eines Dollarbonds erstreckt sich auf die dazu ausgegebenen Zins-, Gewinnanteil-, Erneuerungs- und Bezugscheine sowie anderen Nebenurkunden derselben Stücknummer, auch wenn diese Nebenurkunden nicht vorgelegt werden.

Suchhilfen: Dollarbond Anerkennung, Zinschein Anleihe, Gewinnanteil Zertifikat, Erneuerungszertifikat, Bezugsrecht Anleihe, Nebendokumente Anleihe, Stücknummer Hinweis, erkennung