§ 13 AuslPflVG
Anforderungen an den Versicherungsnachweis
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Soweit nicht durch Rechtsverordnung nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 etwas anderes bestimmt ist, ist der Versicherungsnachweis
- 1.
- im Fall einer Grenzversicherung nach § 5 die Versicherungsbestätigung,
- 2.
- im Fall einer Versicherung des Staates, in dem das Fahrzeug seinen gewöhnlichen Standort hat, eine Grüne Karte,
- 3.
- im Fall einer sonstigen Versicherung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums ein der Versicherungsbestätigung vergleichbarer Nachweis.
Suchhilfen: Grenzversicherung Nachweis, Grüne Karte beantragen, Versicherungsbestätigung für EU‑Fahrzeug, Kfz‑Versicherung im Ausland nachweisen, Versicherungsnachweis für EWR‑Staaten, antragen, sicherungsbestätigung, weisen