§ 12 AugOptMstrV
Handlungsfeld „Einen Betrieb im Augenoptiker-Handwerk führen und organisieren“
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(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Augenoptiker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Augenoptiker-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen berufsübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
- 1.
- betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen daraus ableiten,
- c)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- d)
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- e)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kostenanalyse ableiten,
- f)
- Personalkosten, Materialkosten und Gerätekosten, jeweils für standardisierte Leistungen, kalkulieren sowie
- g)
- Preise für standardisierte Leistungen ermitteln und anpassen,
- 2.
- Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege entwickeln,
- c)
- ein Betriebskonzept entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenberatung und Gesichtspunkten der Qualitätssicherung,
- d)
- Informationen über Produkte des Betriebs sowie das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
- e)
- Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützte, ermitteln und bewerten,
- 3.
- betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
- b)
- Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
- c)
- Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen erläutern, begründen und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen,
- d)
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Geschäftsprozessen festlegen und bewerten sowie
- e)
- medizinproduktbezogene Vorgaben erläutern, insbesondere Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Produkte und Materialien,
- 4.
- Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Einsatz von Personal disponieren,
- b)
- Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
- c)
- Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
- d)
- Qualifikationsbedarfe ermitteln sowie
- e)
- Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Augenoptiker-Handwerk, planen,
- 5.
- Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern sowie Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
- Ausstattung des Betriebs, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrstofflagerung, ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte, sozialer Gesichtspunkte, logistischer Gesichtspunkte sowie hygienischer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- c)
- Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrstofflagerung, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte, sozialer Gesichtspunkte sowie hygienischer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
- Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten sowie Maschinen planen,
- e)
- Betriebsabläufe, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material und Werkzeugen, Geräten sowie Maschinen, planen sowie verbessern sowie
- f)
- Lagerhaltung, insbesondere unter Berücksichtigung von Raumklima, Verfallsdaten sowie hygienischen Gesichtspunkten, planen.
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