§ 1 AufgÜbertrV OFD Karlsr
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Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
Suchhilfen: Finanzamt Umzug, Bundesvermögen Transfer